Zurück zum Blog

U6-Verlängerung nach Neufahrn vor dem Aus?

Headlinebild zum Blogpost

In der Kreistagssitzung am Donnerstag hat die Firma Infraplan Consult ihre aktualisierte Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U6 in den Landkreis Freising vorgestellt: Der Kosten-Nutzen-Faktor der günstigsten Verbindung nach Neufahrn liegt demnach bei 0,11, also deutlich unter dem Wert 1, bei dem eine Förderfähigkeit nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gegeben wäre. Auch wenn sich der Nutzen im Vergleich zu 2009 fast verdoppelt hat, sind die Kosten ebenso explodiert. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis hat sich nur minimal verbessert.

2020
(Tsd. €/Jahr)
2009
(Tsd. €/Jahr)
Nutzen+ 947,1+ 470
Kosten+ 8.497,0+ 4.640
Nutzen-Kosten-Differenz– 7.549,9– 4.170
Nutzen-Kosten-Verhältnis+ 0,11+ 0,10
Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Verlängerung der U6 nach Neufahrn, Quelle: Infraplan

keine Überraschung, trotzdem große Enttäuschung

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind keine Überraschung und trotzdem eine große Enttäuschung! Die ganze Metropolregion boomt, der Verkehr in den letzten zehn Jahren hat extrem zugenommen und wenn wir den Klimaschutz ernst nehmen, müssen wir attraktive Alternativen zum Individualverkehr schaffen!
 
Auf die Vorteile muss ich nicht detailliert eingehen, dazu habe ich bereits vor einigen Wochen auf meinem Blog geschrieben. Nur in aller Kürze: Circa. 9000 Fahrgäste würden die Verlängerung werktags nutzen, das ist in etwa halb so viel wie auf der bisherigen Strecke südlich der Endstation. Zusätzlich würde die regelmäßig überlastete S-Bahn S1 entlastet. Zwischen Garching und Neufahrn bedeutet die U6-Verlängerung fast eine Halbierung der Fahrtzeit und ab der Haltestelle Universität stellt die Strecke eine Fahrtzeitverkürzung Richtung Freising und Flughafen dar. Das schafft kein Expressbus, das schafft keine Gondel – die durchgängige Verbindung ohne Umsteigen und der sogenannte „Schienenbonus“ sind ein entscheidender Faktor auf das Auto zu verzichten.
 
Wo können U-Bahnen verlängert werden, wenn nicht in einer Boomregion, wie bei uns? Allein knapp 8 % Wachstum in den nächsten 20 Jahren. Das standardisierte Bewertungsverfahren ist überholt! 

Bewertungsverfahren stammt aus den 70er Jahren und ist nicht mehr zeitgemäß

Ich darf dazu aus der Expertenanhörung vom Juni 2019 im Verkehrsausschuss des Landtags zitieren (Protokoll, S. 25 ff).

„Das standardisierte Bewertungsverfahren für Investitionen in den Schienenverkehr gibt es für den Straßenverkehr in dieser Form nicht. Der muss das Verfahren an der Stelle also nicht durchlaufen. Unabhängig davon (…) ist das Verfahren im Prinzip immer noch auf Investitionen in den Neubau einer Anlage ausgerichtet.“

Andreas Mäder (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH)

Warum werden so unterschiedliche Maßstäbe für verschiedene Verkehrsträger angelegt? Es ist eine Schande, dass der Ausbau von Infrastruktur durch die aktuelle Regelung so behindert wird!

„Der Fördermittelgeber sagt, es darf nur das Teilstück für den Bau betrachtet werden, sodass Nutzen und Kosten zusammenpassen.“ 

Andreas Mäder (VGN)

Das ist doch irre! Es fahren die wenigsten ja nur von Neufahrn nach Garching, der Großteil will in die Innenstadt oder eben von München nach Freising und zum Flughafen. Der volkswirtschaftliche Nutzen geht also sehr viel weiter und deshalb muss auch der Gesamtnutzen betrachtet werden. Auch wenn Herr Kollberg im Kreistag gegensätzliches ausgeführt hat, scheint diese Sache bei den Experten von MVG und VGN als riesiges Problem bekannt sein.

„Dieses Problem gibt es überall dort, wo Sie Straßenbahnen und U-Bahnen verlängern wollen und damit überall dort, wo sie an eine vorhandene Infrastruktur etwas anflanschen wollen.“

Andreas Mäder (VGN)

Notwendiger Infrastrukturausbau ist so nicht zu bewerkstelligen

„Mit dieser standardisierten Bewertung werden wir den massiven Infrastrukturzubau, den wir insbesondere in den Städten benötigen, nicht bewerkstelligen können.“

Ingo Wortmann (MVG)

Als weiteren Nachteil zählt Wortmann auf, dass der Nutzen aus CO2-Einsparungen rechnerisch in dem neuen ab 2016 gültigen Verfahren geringer als in dem alten Verfahren ist. Und das in Zeiten in denen der Klimaschutz die größte Aufmerksamkeit aller Zeiten bekommt und völlig berechtigt verdient!
 
Ein bayerischer Bundesverkehrsminister sollte das Problem ebenfalls kennen. Das Bewertungsverfahren und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist zu reformieren! Wir werden weiter für die U-Bahn im Landkreis Freising kämpfen!

Empfohlene Artikel

Kommentare sind geschlossen.

Zurück zum Blog