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Statement zu Corona-Maßnahmen

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Die FDP Freising hat die aktuellen Corona-Zahlen des Landratsamt Freising nach Gemeinden ausgewertet. Demnach sind Fahrenzhausen, Wolfersdorf und Zolling im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders betroffen. Der Infektionswert (pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen) liegt dort jeweils über 75. Freising und Marzling liegen sogar bei einem Wert über 100.

Die Grafik beinhaltet die Daten für jede Gemeinde (Daten 13.10. – 19.10, aktuellste Zahlen des LRA) sowie den zugeordneten Status der Corona-Warn-Ampel. Grün: < 35, Gelb: zwischen 35 und 50, Rot: zwischen 50 und 100, Schwarz: > 100. Ebenso ist mit einem grünen Haken bzw. einem roten Kreuz angegegeben, ob in den jeweiligen Gemeinden Maßnahmen im Rahmen der ab heute gültigen Allgemeinverfügung getroffen wurden.

Daten: Landratsamt Freising, Stand 21.10.2020

Dazu Kreisrat Tobias Weiskopf: „Es ist extrem wichtig, dass Landrat Petz entschlossen gehandelt hat und wir im Landkreis mit Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beitragen. An viel frequentierten Orten an denen der Mindestabstand nur schwer eingehalten werden kann, wie in der Freisinger Innenstadt, und gleichzeitig ein hohes Infektionsgeschehen vorliegt, ergibt die Maskenpflicht im Freien absolut Sinn.
Für mich resultiert aus den Daten aber auch ein gewisses Fragezeichen zu den konkreten Maßnahmen der Allgemeinverfügung, teilweise sogar Unverständnis.
In Fahrenzhausen, Marzling, Wolfersdorf und Langenbach gilt keine gesonderte Maskenpflicht und kein Alkoholverbot ab 22 Uhr, obwohl der Infektionswert jeweils über 75 und damit deutlich über dem Warnwert 50 liegt. In anderen Gemeinden wie Allershausen und Moosburg, die beide sogar unter dem Signalwert 35 liegen, gelten schärfere Regeln.
Gleichzeitig wurden teilweise Gebiete mit der Allgemeinverfügung belegt, die nicht als Hotspot oder Spreading-Ort gelten. Auf jedem Supermarkt-Parkplatz ist mehr los, als an den Glonnterassen in Allershausen oder auf der Bahnhofstraße in Eching. Einige stark frequentierte Orte und Plätze wie Skateranlagen, bei denen eine Ansteckung deutlich wahrscheinlicher ist, bleiben dagegen unberührt und es gelten lediglich die normalen Hygiene- und Abstandsregeln.
Natürlich sind die Werte für kleine Stichproben wie die Gemeinden nur ein sehr ungenauer Richtwert, gleichzeitig sollten die Situation der Gemeinden bei den Maßnahmen aber Berücksichtigung finden. 

Es kommt einen oft so vor als ginge es nicht darum etwas sinnvolles zu machen, sondern nur darum, dass etwas gemacht wird – egal was. Das führt sehr schnell dazu das diese Regelungen nicht mehr ernst genommen werden.
Wir werden die getroffenen Maßnahmen vor allem aufgrund ihrer Signalwirkung trotzdem unterstützen. Die Regelung ist bis zum 7. November befristet und der Einschnitt für uns alle überschaubar.“

Ergänzend der FDP-Kreisvorsitzende Timo Ecker: „Eine Pandemie ändert nichts daran, dass die Politiker den Bürgern verpflichtet sind. Jede Einschränkung der Freiheit muss dem Schutz der Bürger dienen und für diese nachvollziehbar sein. Die aktuellen Infektionszahlen rechtfertigen strikte Maßnahmen, Landrat Petz ist aber in der Pflicht, lokale Infektionsherde und Ansteckungsrisiken mehr zu berücksichtigen und die aktuell offensichtlich herrschende Willkür zu beenden.
Neben den Risikogruppen dürfen wir auf keinen Fall die Schulen aus den Augen verlieren. Die Pandemie kann auch hier fatalen Schaden anrichten, auch wenn er nicht gesundheitlicher Natur ist. In der ersten Welle hat sich gezeigt, dass vor allem schwächere Schüler durch ausbleibende Förderung leiden. Deswegen ist es wichtig, den Präsenzunterricht soweit es geht möglich zu machen und im Notfall auf Unterricht mit halben Klassen in Präsenz im wöchtenlich wechselnden Rythmus zu setzen.“


Update

Ich habe das Thema mit der Allgemeinverfügung soeben im Kreistag angesprochen, sowohl der Landrat als auch der zuständige Abteilungsleiter Tobias Diepold haben geantwortet.Die Flächen (für die die Allhemeinverfügung gilt) wurden mit den Polizeiinspektionen im Landkreis abgestimmt. In einem zweiten Schritt wurde den Gemeinden die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben. Da die Verfügung aber schon vor dem Wochenende in Kraft treten muss, war dafür Dienstabend Deadline. Inwiefern Rückmeldungen von den Gemeinden kam, ist mir nicht bekannt. Das einzige Kriterium, das über die Flächen entscheidet, sei laut Hr. Diepold die Frequenz (auf gut deutsch, wie viel dort los ist). Da die Inzidenz immer für den gesamten Landkreis zählt, kann nicht nach regionalen Infektionszahlen spezifiziert werden. Warum die Glonnterassen und der Johannes-Boos-Platz in Allershausen oder die Bahnhofstraße hierbei als besonders frequentiert gelten, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf jeden Supermarkt-Parkplatz ist mehr Betrieb.

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