Zurück zum Blog

Schutzmaßnahmen für eine zweite Corona-Welle

Headlinebild zum Blogpost

Pressemitteilung: Antwort auf Anfrage im Kreistag

Die Infektionszahlen in Deutschland steigen gerade wieder stetig an, viele Experten warnen deshalb vor einer zweiten Corona-Welle. Die beiden FDP-Kreisräte Susanne Hartmann und Tobias Weiskopf hatten bereits am 1. Juli eine Anfrage an das Landratsamt gestellt, wie der Landkreis Freising auf eine mögliche zweite Welle vorbereitet ist. Nun liegt die schriftliche Antwort vor. 

Dazu Kreisrätin Susanne Hartmann: „Die Antwort des Landratsamtes freut uns. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz wurde zwar aufgelöst, allerdings hat man eine Koordinierungsgruppe gegründet. So kann im Fall einer zweiten Welle schnell gehandelt werden und notwenige Maßnahmen ergriffen werden. Ebenfalls ist die schnelle Reaktivierung des Test-Straßen und des Notkrankenhauses gegeben. Beim drastischen Anstieg der Fallzahlen zählt jeder Tag – so kann schnell reagiert werden und eine weitere Ausbreitung eingedämmt werden. Besonders wichtig war uns, dass ausreichend Schutzausrüstung auf Lager ist. Der Landkreis hat hier sehr vorausschauend gehandelt, damit es zu keinen Engpässen mehr kommt. Nachdem die zentrale Beschaffung über das Landesamt für Gesundheit Ende Juni geendet hat, müssen die Landkreise eigenverantwortlich für genügend Masken, Desinfektionsmittel und Schutzanzüge sorgen. Hier ist Freising wirklich gut aufgestellt.“  

Ergänzend Kreisrat Tobias Weiskopf: „Bislang hat der Landkreis die Corona-Krise sehr gut gemanagt. Die vielen Tests und schnelles Handeln, zum Beispiel nach dem Corona-Ausbruch im Klinikum, haben ermöglicht die Situation gut unter Kontrolle zu bekommen. Die Teststrategie hat definitiv dazu beigetragen vom anfänglichen Hotspot im März eine schnelle Stabilisierung zu erreichen.“ 

Fragen der FDP-Kreisräte und Antworten des Landratsamtes:

1.         Wie ist der Landkreis auf eine mögliche zweite Corona-Welle vorbereitet?

Der Landkreis ist sehr gut auf eine zweite Welle vorbereitet. Die FüGK (Führungsgruppe Katastrophenschutz) existiert zwar nicht mehr als FüGK, da dies nach Aufhebung des K-Falles gesetzlich nicht mehr möglich ist. Wir haben aber eine Koordinierungsgruppe gebildet, welche die ursprünglichen Aufgaben der FüGK im Wesentlichen weiterverfolgt, welche vor allem in der Koordinierung von Maßnahmen und verschiedenen Behörden und Hilfsorganisationen besteht. Selbiges wurde auch auf Regierungs- und Ministeriumsebene gemacht. Zudem werden Einrichtungen wie der Drive-In oder das Notkrankenhaus im Klinikum im Stand-by Modus gehalten, um hier auf dramatische Änderungen der Lage innerhalb kürzester Zeit reagieren zu können. Weiterhin haben wir ein beträchtliches Lager an Schutzausrüstung aufgebaut und werden dies auch über die nächsten Wochen, Monate und Jahre aufrechterhalten, um hier über Wochen hinweg lieferbar zu sein.

2.         Welche konkreten Maßnahmen haben das Gesundheitsamt und das Landratsamt dazu vorbereitet?

Konkrete Maßnahmen sind immer schwer abzuschätzen, da nicht abgesehen werden kann, ob eine flächendeckende Welle kommt oder nur ein Hot-Spot-Geschehen bzw. eine zweite Welle auch ausbleibt. Dies kann immer nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Die Lage stellt sich jedoch anders dar, als dies noch vor einigen Monaten gewesen ist, da man mittlerweile einiges an Erfahrung sammeln konnte, die bei einer zweiten Welle hilfreich sein wird. Zu konkreten Maßnahmen s.o.

3.         Wie ist die Vorratshaltung der Corona-Schutzausrüstung im Landkreis Freising, nachdem die zentrale Beschaffung durch das LGL in Erlangen zum 30. Juni 2020 geendet hat?

Die Vorratshaltung ist, wie auch der Presse entnommen werden konnte sehr gut, da der Großteil des Materials nicht bzw. erst sehr spät über das LGL kam, sodass wir den Großteil selbst beschafft haben.

4.         Wird der Landkreis auch weiterhin Schutzausrüstung kostenfrei an Bedarfsträger verteilen oder sollen dafür zukünftig Gebühren verlangt werden?

Eine kostenlose Verteilung von PSA kann nach Ende des K-Falles an die Bedarfsträger nicht mehr stattfinden. Dies würde einen Verstoß gegen Art. 69 Abs. 3 S. 1 LKrO darstellen. Auch für die Vergangenheit steht eine Erstattung der Kosten durch die Bedarfsträger noch immer im Raum. Hier gibt es bisher noch keine Regelung der Regierung. Diese soll aber in absehbarer Zeit noch kommen. Wir haben uns jedenfalls bei jeder Lieferung an die Bedarfsträger eine Kostenerstattung vorbehalten.

Antworten des zuständigen Abteilungsleiters Tobias Diepold

Empfohlene Artikel

Kommentare sind geschlossen.

Zurück zum Blog